Wir gehen auf unsere Patienten ein, persönlich und zeitnah

  • SGB XI (über Pflegeversicherung): Grundpflege, häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung, gem. §71 SBG XI, Kurzzeit- und Verhinderungspflege 
  • SGB XII: haushaltsnahe Dienstleistungen und sonstige Dienstleistungen – privat finanziert oder im Rahmen der Sozialhilfe
  • Wundmanagement (durch Kooperationspartner)
  • Pflegehilfsmittel (durch Kooperationspartner)
  • Palliativversorgung (durch  Kooperationspartner)
  • Junge Pflege (junge Menschen z.B. mit Multipler Sklerose, ALS, nach einem Schlaganfall oder nach einem schweren Unfall)
  • Krankengymnastik zu Hause (durch Kooperationspartner )
  • Tagesbetreuung, d.h. stundenweise Betreuung (wird zum Teil von der Kasse bezahlt)
  • Abrechnung über Sozialamt

Besonderheiten (bitte vorab o.a. Leistungen lesen):

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Unsere Leistungen

Für Patienten und Angehörige

Die oben beschriebenen Leistungen erbringen wir im folgenden Rahmen:

SGB V Leistungen erfolgen nur mit einer ärztlichen Verordnung, die der Patient bzw. der Angehörige über den Hausarzt erhält und uns übergibt. Die ärztliche Verordnung gilt nur für einen kurzen Zeitraum. Das bedeutet für den Angehörigen/Patienten, daß er im Bedarfsfall eine weitere Verordnung ( Folgeveordnung ) bei seinem Hausarzt besorgt und diese uns übergibt. Dadurch sind auch alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt und die Begleichung erfolgt über die Krankenkasse des/der Patienten/-in.

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Unsere Leistungen

Für Betreuer und Pflegestützpunkte

Die oben beschriebenen Leistungen erbringen wir im folgenden Rahmen:

  • Exakt nach Rahmenvertrag der Landesverbände der Pflegekassen
  • Strengste Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
  • besonderes Pflegekonzept im überregionalen Bereich ( Umkreis von 50 km )
  • regelmäßige Schulung und Anleitung unseres Personals
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Unsere Leistungen

Für öffentliche Einrichtungen und Kooperationspartner

Die oben beschriebenen Leistungen erbringen wir im folgenden Rahmen:

  • Aufteilung bei der Erbringung von Leistungen mit dem Kooperationspartner z.B. im Bereich SGB XI
  • Netzwerkpartner, die an einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert sind
  • Netzwerkpartner im Umkreis von 50 km
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