Anspruchsberechtigt sind alle Personen die hilfe- und pflegebedürftig im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI sind, in der Häuslichkeit gepflegt werden und min. Pflegegrad 2 haben.
Hinweiß: Werden Leistungen über den Betrag der Kombileistung in Anspruch genommen, muß der Rest aus privater Tasche bezahlt werden. Bei der Pflegesachleistung ist es aber möglich, dass die Sozialhilfe (§ 61 ff. SGB XII) die zusätzlichen Kosten übernimmt. Verpflichtenden Beratungseinsätze entfallen, da der Bedarf an Anleitung und Schulung im Rahmen der Pflegesachleistung durch uns ausgeührt wird.Während der tageweisen Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für 6 Wochen (tageweise Verhinderungspflege) bzw. 8 Wochen (Kurzzeitpflege) weiterbezahlt.
Pflegegrad |
Betrag |
---|---|
Pflegegrad 2 |
158,00 € |
Pflegegrad 3 |
272,50 € |
Pflegegrad 4 |
364,00 € |
Pflegegrad 5 |
450,50 € |
Pflegegrad |
Betrag |
---|---|
Pflegegrad 2 |
344,50 € |
Pflegegrad 3 |
649,00 € |
Pflegegrad 4 |
806,00 € |
Pflegegrad 5 |
997,50 € |
Wenn kein ambulanter Pflegedienst benötigt wird
Wenn folgende Maßnahmen finanziert werden sollen: z.B. Wohnungsreinigung, Kochen, Botengänge,Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Aktivierungsangebote für demenziell erkrankte Menschen
Anspruchsberechtigt sind alle Personen die hilfe- und pflegebedürftig im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI sind, in der Häuslichkeit gepflegt werden und min. Pflegegrad 2 haben.
Hinweiß: Werden Leistungen über den Betrag des Pflegegeldes in Anspruch genommen, muß der Rest aus privater Tasche bezahlt werden. Bei der Pflegesachleistung ist es aber möglich, dass die Sozialhilfe (§ 61 ff. SGB XII) die zusätzlichen Kosten übernimmt. Anleitung und Schulung wird durch Beratungsbesuche ( z.B. ambulante Pflegedienste, beauftragte Pflegefachkräfte ) gewährleistet. Diese müssen regelmäßig durchgeführt werden, da sonst eine Pflegegeldkürzung bzw. im Wiederholungsfall der Entzug droht. Patienten mit Pflegegrad 1 haben ein freiwilliges Recht auf Beratungsbesuch. Während der tageweisen Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für 6 Wochen (tageweise Verhinderungspflege) bzw. 8 Wochen (Kurzzeitpflege) weiterbezahlt.
Pflegegrad |
Gesamtbetrag |
---|---|
Pflegegrad 1 |
Halbjährl. Beratungsgespräch |
Pflegegrad 2 |
316 € |
Pflegegrad 3 |
545 € |
Pflegegrad 4 |
728 € |
Pflegegrad 5 |
901€ |
Pflegegrad |
Häufigkeit der Beratungsangebote |
Betrag |
---|---|---|
Pflegegrad 1 |
1 x / Halbjahr (freiwillig) |
23 € |
Pflegegrad 2 |
1 x / Halbjahr |
23 € |
Pflegegrad 2 |
1 x / Halbjahr |
23 € |
Pflegegrad 3 |
1 x / Halbjahr |
23 € |
Pflegegrad 3 |
1 x / Halbjahr |
23 € |
Pflegegrad 4 |
2 x / Halbjahr |
33 € |
Pflegegrad 4 |
2 x / Halbjahr |
33 € |
Pflegegrad 5 |
2 x / Halbjahr |
33 € |
Pflegegrad 5 |
2 x / Halbjahr |
33 € |
Hier erfolgt die Leistungserbringung durch ambulante Pflegedienst, der die Kosten dafür mit der entsprechenden Kasse abrechnet. Damit wird die pflegerische Versorgung in der Häuslichkeit des Patienten gewährleistet. Mehrleistungen müssen privat vom Patienten bezahlt werden.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen die hilfe- und pflegebedürftig im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI sind, in der Häuslichkeit gepflegt werden und min. Pflegegrad 2 haben.
Hinweiß: Werden Leistungen über den Betrag des Pflegegeldes in Anspruch genommen, muß der Rest aus privater Tasche bezahlt werden. Bei der Pflegesachleistung ist es aber möglich, dass die Sozialhilfe (§ 61 ff. SGB XII) die zusätzlichen Kosten übernimmt.
Pflegegrad |
Gesamtbetrag |
---|---|
Pflegegrad 1 |
125 € |
Pflegegrad 2 |
689 € |
Pflegegrad 3 |
1298 € |
Pflegegrad 4 |
1612 € |
Pflegegrad 5 |
1995 € |
Wenn die Pflegeperson ( z.B. Nachbar, Familienangehörige, ehrenamtliche Person ) , die die häusliche Pflege bzw. Betreuung sicherstellt ( und i.d.R. Das Pflegegeld erhält ) aus einem wichtigen Grund ( z.B. Urlaub, Arbeit, Privatleben ) verhindert ist, kann eine Ersatzpflegeperson beschafft werden. Die Ersatzpflegeperson kann eine selbst beschaffte Pflegeperson sein.
Hinweiß: Die Verhinderungspflege kann sowohl tageweise als auch stundenweise erfolgen. Bei der tageweisen Verhinderungspflege ist der Leistungsanspruch auf maximal sechs Wochen pro Jahr begrenzt. Die stundenweise Verhinderungspflege ist nicht auf einen bestimmten Stundensatz begrenzt und nur hier wird das Pflegegeld in voller Höhe weiterbezahlt. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Abrechnung mit der Pflegekasse und der Nachweiß können durch uns erfolgen.
Pflegebedürftig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in der Selbstständigkeit oder den eigenen Fähigkeiten beeinträchtigt ist und daher Hilfe braucht. Dieser Zustand muß für min. 6 Monate voraussichtlich bestehen.
Die Höhe bezieht sich auf den Schweregrad der Pflegebedürftigkeit. Diese Einschätzung des erfolgt durch das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) anhand von sechs Bereichen, den sogenannten Modulen
Der Schweregrad wird mit einen Pflegegrad ( 0 bis 5 ) angegeben.
Für jedes Modul wird mittels der Einzelwerte ein Punktebereich ermittelt:
Die Gesamtwerte aus den jeweiligen Modulen werden wie folgt prozentual gewichtet:
Die gewichteten Gesamtwerte aller Module werden addiert, und erhalten einen Pflegegrad:
In bestimmten Fällen kann bei Patienten deren Hilfe- und Pflegebedarf außergewöhnlich hoch ist und besondere Anforderungen aufweist, eine Zuordnung in Pflegegrad 5 erfolgen, wenn dies aus pflegefachlicher Sicht geboten ist, auch wenn der Gesamtwert 90 Punkte unterschreitet.
Hinweiß: Die Verhinderungspflege kann sowohl tageweise als auch stundenweise erfolgen. Bei der tageweisen Verhinderungspflege ist der Leistungsanspruch auf maximal sechs Wochen pro Jahr begrenzt. Die stundenweise Verhinderungspflege ist nicht auf einen bestimmten Stundensatz begrenzt und nur hier wird das Pflegegeld in voller Höhe weiterbezahlt. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Abrechnung mit der Pflegekasse und der Nachweiß können durch uns erfolgen.
Pflegebedürftig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in der Selbstständigkeit oder den eigenen Fähigkeiten beeinträchtigt ist und daher Hilfe braucht. Dieser Zustand muß für min. 6 Monate voraussichtlich bestehen.
Zur…
Es wird ein Maßnahmenplan erstellt, der alle an der Versorgung beteiligten Personen miteinbezieht.
Die Pflegekassen sind verpflichtet kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige anzubieten, in denen vorallem pflegefachliche Gesichtspunkte vermittelt werden. Der Pflegekurs kann auch in der Häuslichkeit des Patienten stattfinden, wenn dieser einverstanden ist.
Die Pflegekassen sind verpflichtet kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige anzubieten, in denen vorallem pflegefachliche Gesichtspunkte vermittelt werden. Der Pflegekurs kann auch in der Häuslichkeit des Patienten stattfinden, wenn dieser einverstanden ist.
Durch einen Antrag bei der Pflegekasse erfolgt das Prüfungsverfahren durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Pflegekassen müssen drei unabhängige Gutachter nennen, von denen sich die betreffende Person einen auswählt.Die Prüfung findet in der Wohnung der betroffenen Person statt. Diese kann in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Das ist sinnvoll, wenn der Gesundheitszustands sich verändert hat.
Den Bescheid über die Entscheidung der Prüfung muß von der Pflegekasse spätestens nach 25 Arbeitstagen nach Antragseingang erfolgen.
In bestimmten Fällen bereits innerhalb einer Woche nach Antragseingang bei der Pflegekasse, wenn es
Werden diese Fristen nicht eingehalten, muss die Pflegekasse 70 Euro an die betroffene Person auszahlen.